In der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) wurde das Gesetz gegen Geldwäsche und finanzielle Unterstützung des Terrorismus angenommen.
Das Präsidium der Obersten Volksversammlung der DVRK veröffentlichte am 20. April den betreffenden Erlass.
Das Gesetz besteht aus 6 Kapiteln und 40 Artikeln, die (in Kürze) folgende sind:
1. Kapitel (Artikel 1-6): Pflicht und Prinzipien des Gesetzes, Organisation des staatlichen Schlichtungsausschusses, Objekte des Gesetzes.
2. Kapitel (Artikel 7-24): Identifikation der Geschäftsführer, Meldung verdächtiger Geschäfte, Geheimhaltung.
3. Kapitel (Artikel 25-28): Fragen in Bezug auf die Institution von Finanzinformationen.
4. Kapitel (Artikel 29-31): Aufgaben und Kompetenzen des Finanzaufsichtsorgans, des Zollamts und der Justizorgane.
5. Kapitel (Artikel 32-34): Prinzipien der internationalen Zusammenarbeit gegen Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung.
6. Kapitel (Artikel 35-40): Bestimmungen zu Strafobjekten.
Mit der Annahme dieses Gesetzes wurde das alte Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche vom 25. Oktober Juche 95 (2006) ausser Kraft gesetzt.