Das Gesetz über die Rotkreuz-Gesellschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK), das im Januar Juche 96 (2007) in Kraft gesetzt worden war, wurde kürzlich abgeändert und ergänzt.
Die Artikel 4 (Qualifikation der Mitglieder), 10 (Kooperation in der Notfallhilfe), 15 (Garantie der Notfallhilfe) und 21 (administrative Verantwortlichkeit) des Gesetzes wurden ergänzt.
Einige Punkte des Artikels 3 (Aktionsprinzip der Rotkreuz-Gesellschaft) wurden revidiert.
Es wurde festgehalten, dass die Rotkreuz-Gesellschaft in ihrer Tätigkeit das Das-Volk-zuerst-Prinzip anwendet.
Das Gesetz gewährleistet den Schutz des Lebens des Volkes und dessen Besitzes vor Krankheiten und Desaster und garantiert dessen Gesundheit und Wohlergehen.