Site Officiel du Comité Suisse-Corée


Ce site est l'organe officiel de publication des nouvelles fournies par le Comité Suisse-Corée, Rodong Sinmun et l'ambassade de la République Populaire Démocratique de Corée

jeudi 28 janvier 2016

Das Recht auf Selbstverteidigung hat auch die DVRK!

Der chinesische Aussenminister Wang Yi sagte am 27. Januar zum in Beijing zu Besuch weilenden USA-Staatssekretär John Kerry im Zusammenhang mit der Inselfrage im Südchinesischen Meer, dass das internationale Recht allen souveränen Staaten das Recht auf Selbstschutz und Selbstverteidigung zugestehe.
Dieses Recht hat selbstverständlich auch die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) als souveräner Staat!
Der Wasserstoffbomben-Test der DVRK vom 6. Januar diente keinem anderen Ziel als der Selbstverteidigung.
Es gibt deshalb keinen Grund, eine "Sanktionsresolution" des UNO-Sicherheitsrats gegen die DVRK zu verhängen. Eine solche "Resolution" wäre ein Aggressionsakt und eine Kriegserklärung gegen einen friedliebenden souveränen Staat, der vom gleichen Recht Gebrauch macht wie alle anderen souveränen Staaten - ob Atommächte oder nicht.
Eine Anti-DVRK-"Resolution" wäre schon deshalb absolut zynisch und unakzeptabel, da die 5 ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats selber über grosse Arsenale von Atom- und Wasserstoffbomen verfügen. Zudem ist Korea von Atommächten umgeben.
Die 5 Länder - allen voran die USA mit über 1000 (!) Atomtests - haben zusammengenommen die meisten Atom- und Wasserstoffbomben-Tests durchgeführt. Die DVRK hat demgegenüber lediglich 3 Atomtests und 1 Wasserstoffbomben-Test durchgeführt.
Die DVRK wird sich auch in Zukunft von niemandem das Recht auf Selbstverteidigung nehmen lassen - auch nicht von befreundeten Ländern im UNO-Sicherheitsrat.